Aktuelle Workshops zu den hier aufgeführten Trainern & Coaches findest du unter TERMINE
Themen:
Foto-/ Bild & Urheberrecht, IT-/KI und Datenschutzrecht, IT Sicherheit, Marken- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, EVENTLawyers Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht), Gründerin der EVENTLawyers -Kanzleikooperation für IT-, IP- und Wirtschaftsrecht – konzentriert sich ausschließlich auf die rechtliche Beratung der Veranstaltungs-, Reise-, Sicherheits- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Berlin. Als Kooperationsanwältin diverser Fachverbände, begleitet sie seit über 15 Jahren namenhafte Veranstalter, Unternehmen, Agenturen, Künstler und vor allem auch Veranstaltungshäuser durch die analoge und digitale Veranstaltungsorganisation und lehrt als Honorarprofessorin im Wirtschafts- und IT-Recht an der Hochschule Mittweida. Als Autorin und Mitherausgeberin diverser Standardwerke gilt sie als Expertin in Rechtsfragen im Veranstaltungsrecht, EVENT Compliance, Datensicherheit und Brand Management. Zuständig für IT- & Datenschutzrecht, Urheberrecht inkl. Foto- und Bildrechte, Wettbewerbs- und Markenrecht, Designschutzrecht, Geschäftsgeheimnisschutzrecht. | |
Reiserecht, Reisebedingungen Einzelleistung / Neuerstellung, Updateservice und Modifikation Jürgen Deutschbein, Reisevertragsrecht, Luftbeförderungsrecht, Reisevermittlerrecht spezialisiert auf Reise- und Luftverkehrsrecht, kann seine Erfahrung als langjähriger Betreiber eines Reisebüros mit einfließen lassen, unterhält in Nürnberg seit 1998 die „Kanzlei für Reiserecht“, ist seit 2012 darüber hinaus für den AER als Syndikus für alle juristischen Bereiche tätig, ist Mitglied in der »Deutschen Gesellschaft für Reiserecht« (DGfR), in ganz Deutschland vernetzt, genießt aufgrund seiner Spezialisierung und des Fachwissens innerhalb und außerhalb des AER einen exzellenten Ruf. | |
Handelsrecht, Agenturvertragsrecht, Reiserecht, Reisebedingungen Neuerstellung, Updateservice und Modifikation Dr. Stefanie Bergmann – Reisevertragsrecht (inkl. Handelsvertreter-Recht), Luftbeförderungsrecht, Reisevermittlerrecht seit 1998 als Rechtsanwältin tätig und seit 2009 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Erfahrung in international tätigen Wirtschaftskanzleien, hat aktuell einen Lehrauftrag an der Hochschule Mittweida, zudem Dozentin bei diversen Initiativen und Kammern, unter anderem dem DRV, wo sie auch assoziiertes Mitglied ist, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), des Weiteren durch zahlreich veröffentlichte Fachartikel in der Branche bekannt | |
Vertragsrecht, Reiserecht, Reisebedingungen Neuerstellung, Updateservice und Modifikation Anja Smettan-Öztürk – Reisevertragsrecht (inkl. Handelsvertreter-Recht), Luftbeförderungsrecht, Reisevermittlerrecht seit 2002 als Rechtsanwältin tätig, spezialisiert auf Reise- und Tourismusrecht, insbesondere Veranstalterbranche, Fluggastrechte – Beraterin und Vertreterin von Airlines, neben einem Lehrauftrag an der Hochschule Harz als Ausbilderin für Rechtsreferendare für das Kammergericht in Berlin tätig, Dozentin mit den Schwerpunkten Reiserecht, Vertragsrecht, Eventrecht und Fluggastrecht, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) | |
Arbeitsrecht, Arbeitsvertragsmuster, Mustervorlage zur mobilen Arbeit Variante 1 und Variante 2 Anna Fembacher, Fachanwältin für Arbeitsrecht Anna Fembacher ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und als solche bereits seit einigen Jahren für die Kooperation tätig, indem sie ihre anwaltliche Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen für die Mitglieder anbietet. Als Inhaberin und Geschäftsführerin eines unserer Mitgliedsbüros kennt sie somit nicht nur die juristischen Hintergründe sondern auch die Position als Arbeitgeber innerhalb der Branche und somit optimale Ansprechpartnerin für die Vertretung von Arbeitgebermandanten innerhalb der Touristik. Der Leistungsumfang umfasst die Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bspw. für gesonderte Bonuszahlungen oder Inforeisen und die Wahrnehmung der Interessen der AER Mitglieder bei Kündigungen. Zusammengefasst ist sie der optimale Ansprechpartner für die Vertretung von Arbeitgebermandanten innerhalb der Touristik. |