I. Präambel
Die AER Kooperation GmbH (nachfolgend AER) bietet den Mitgliedern des AER e.V. (nachfolgend Mitglied) exklusiv die Möglichkeit an, außergerichtliche juristische Dienstleistungen zu speziellen Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen, die von selbständigen auf ihrem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwältinnen bzw. Fachanwältinnen und Rechtsanwälten (RA/FA) in eigener Verantwortung auf Grundlage deren Mandatsbedingungen (sofern vorhanden), die im AERport hinterlegt werden, erbracht werden.
II. Leistungsinhalt
Der Leistungsumfang der AER-Rechtsangebote umfasst folgende Rechtsgebiete in Gestalt von Beratung, Rechtsgestaltung und außergerichtliche Vertretung und wird von den nachfolgend benannten Anwältinnen und Anwälten wie folgt erbracht:
• Reisevertragsrecht, Luftbeförderungsrecht, Reisevermittlerrecht
o RAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M.(USA), RAin Anja Smettan-Öztürk,
RA Jürgen Deutschbein
• Arbeitsrecht
o FAin/RAin Anna Fembacher
• Handels- und Gesellschaftsrecht
o Fain/RAin Dr. Stefanie Bergmann, LL.M (USA)
• IT- & Datenschutzrecht, Urheberrecht inkl. Foto- und Bildrechte, Wettbewerbs- und Markenrecht, Designschutzrecht, Geschäftsgeheimnisschutzrecht
o FAin/RAin Prof. Dr. Mandy Risch-Kerst
• Datenschutzbeauftragter/Datenschutzaudit/Datenschutzberatung
o lexICT GmbH
III. Einschränkung
• Keine anwaltliche Vertretung und Beratung in Angelegenheiten gegenüber anderen
AER-Mitgliedern, dem AER e.V. sowie der AER Touristik GmbH nebst
Konzerngesellschaften.
• Während urlaubsbedingter und sonstiger kanzleibedingter Abwesenheit der
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen keine Beratungsleistung garantiert; bei
längerer Abwesenheit wird nach Möglichkeit eine Urlaubsvertretung mit
einschlägigen Kenntnissen der Rechtsgebiete organisiert.
• Den Anwältinnen und Anwälten ist es gestattet, sich zur Erfüllung der juristischen
Dienstleistungen der Hilfe weiterer Juristen und Juristinnen zu bedienen.
IV. Haftung
Eine Haftung des AER für die zu erbringenden juristischen Dienstleistung ist ausgeschlossen; der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mitglied und den jeweiligen Anwältinnen und Anwälten zustande. Die Anwältinnen und Anwälten verfügen über eine rechtlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Soweit eine kostenfreie Erstberatung erfolgt, sind die diesbezüglich erteilten Ausführungen rechtlich nicht verbindlich.
V. Kosten
Der AER stellt die Mitglieder von den Kosten der Beratung und außergerichtlichen Vertretung durch die beteiligten Anwältinnen und Anwälten frei, d.h. die Abrechnung erfolgt ausschließlich über den AER.
AER berechnet dem Mitglied die jeweiligen Dienstleistungen gemäß der in der AER Servicewelt / QTA-Academy veröffentlichten Preisen.
Der Rechnungsbetrag wird durch den AER wie folgt per SEPA-Lastschrift dem Mitglied belastet:
– bei Laufzeit-Packages: Jahrespreis nach Vertragsschluss, danach jeweils im
1. Monat des nächsten Laufzeitjahres
– einmalige Leistungen: nach Beginn der Leistungserbringung durch den
Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin. Aus abwicklungstechnischen Gründen
erfolgt die Abrechnung und der Einzug in der Regel en bloc mit einem Verzug
von bis zu sechs Monaten.
– Datenschutzberatung/Datenschutzbeauftragter/Datenschutzaudit wird i.d.R.
nach Ablauf eines Jahres abgerechnet.
Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Auskunftskosten (z.B. Melderegisterauskünfte) oder sonstige Abgaben und Gebühren werden dem Mitglied durch den/die RA direkt in Rechnung gestellt.
VI. Vertragslaufzeit
Die Erstvertragslaufzeit des ARB-Packages und des ARB-Update-Service beträgt 36 Monate, die Buchung eines DSB ein Jahr. Die Vertragslaufzeiten verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
VII. Preiserhöhung & Leistungsänderungen
AER ist berechtigt, die Preise für neue Anfragen anzupassen sowie Rechtsgebiete und Dienstleistungen neu anzubieten oder einzustellen.
VII. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung wird Nürnberg vereinbart.
Stand Konditionen: 13.01.2026