Neue Arbeitsvertragsmuster

150,00

Beschreibung

Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im Juni 2019 eine Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Der Deutsche Bundestag hat nunmehr am 23.06.2022 das Gesetz zur Umsetzung der EU- Richtlinie verabschiedet, welches am 01.08.2022 in Kraft tritt.

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie sieht insbesondere vor, dass die/der Arbeitnehmer*in über folgende Regelungen unterrichtet wird:

•  wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses wie Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Zusammensetzung der Vergütung einschließlich Zuschlägen, Überstunden, Prämien und Sonderzahlungen, sowie die Bezeichnung eines vereinbarten Versorgungsträgers
•  ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
•  die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten, sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen über diesbezügliche Änderungen
•  Information über das Kündigungsschutzverfahren: -> Arbeitgeber:innen sind nunmehr verpflichtet über die zwingende Schriftform der Kündigung, die Kündigungsfrist und über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu informieren

Das neue Gesetz trat bereits am 01.08.2022 in Kraft. Das bedeutet alle Neuverträge, die nach dem 01.08.2022 begründet werden, müssen die Unterrichtungspflichten der Arbeitgeber*in nach den neuen Anforderungen enthalten. Sollten erneute Änderungen in Kraft treten und damit erneute arbeitsvertragliche Anforderungen bestehen, werden wir Dich hierüber in Kenntnis setzen.

Kurzprofil Anna Fembacher

Anna Fembacher ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und als solche bereits seit einigen Jahren für die Kooperation tätig, indem sie ihre anwaltliche Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen für die Mitglieder anbietet. Als Inhaberin und Geschäftsführerin eines unserer Mitgliedsbüros kennt sie somit nicht nur die juristischen Hintergründe sondern auch die Position als Arbeitgeber innerhalb der Branche und somit optimale Ansprechpartnerin für die Vertretung von Arbeitgebermandanten innerhalb der Touristik. Der Leistungsumfang umfasst die Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen bspw. für gesonderte Bonuszahlungen oder Inforeisen und die Wahrnehmung der Interessen der AER Mitglieder bei Kündigungen. Zusammengefasst ist sie der optimale Ansprechpartner für die Vertretung von Arbeitgebermandanten innerhalb der Touristik.

Kosten: € 150,00 zzgl. MwSt.. Nach Buchung senden wir dir die neuüberarbeiteten Musterverträge zu. Die Rechnungsstellung erfolgt per Lastschrift über die AER Kooperation.

Wichtig: Vereinbarung über die Nutzung der AER-Rechtsangebote

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Wir sind für dich da. Sende einfach eine Nachricht an service@aer.coop und wir melden uns bei dir.

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